Rn. 516

Stand: EL 173 – ET: 06/2024

Der Antrag auf Günstigerprüfung kann jeweils nur einheitlich für sämtliche KapErtr eines VZ gestellt werden (Weiss, NWB 2017, 250, 255 mwN). Ein konkludenter Antrag nach § 32d Abs 2 Nr 3 EStG ist darin nicht zu sehen (Levedag in Schmidt, § 32d EStG Rz 22 (43. Aufl)). Zum Antrag s Rn 500ff.

 

Rn. 517

Stand: EL 173 – ET: 06/2024

Eine zeitliche Stetigkeit bzgl der Antragstellung besteht nicht, da eine solche für andere Wahlrechte in unmittelbarer Nähe gesetzlich angeordnet wird (§ 32d Abs 2 Nr 3 S 4 EStG). Eine solche gesetzliche Bestimmung ist in § 32d Abs 6 EStG unterblieben.

Damit kann das Antragsrecht in einem VZ wahrgenommen werden, ohne dass eine Bindung für zukünftige VZ besteht (Kühner/Gabert-Pipersberg in H/H/R, § 32d EStG Rz 86 (11/2023); ausführlich Sikorski, NWB 2016, 621).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge