Rn. 2165

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Seit 01.01.2005 (geändert durch Art 30 Nr 1a, Art 86 Abs 1 RVOrgG vom 09.12.2004, BGBl I 2004, 3242) spricht § 3 Nr 62 S 3 EStG Fall 1 nicht mehr von der "gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten", sondern von der "allgemeinen Rentenversicherung", ohne dass sich damit die Rechtslage geändert hätte.

 

Rn. 2165a

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

§ 3 Nr 62 S 3 EStG betrifft für die Begrenzung zur steuerfreien Zuschusshöhe 2 Fälle:

 
Fall 1: ArbN ist von der Versicherungspflicht in der allgemeinen Rentenversicherung befreit Rn 2166
Fall 2: ArbN ist von der Versicherungspflicht in der knappschaftlichen Rentenversicherung befreit Rn 2167

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