Rn. 1315

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Nur solche Sachprämien, die unentgeltlich gewährt werden, sind von § 3 Nr 38 EStG erfasst. Es darf also kein verdecktes Entgelt vorliegen (glA Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 38 EStG Rz 6). Das dürfte in der Praxis schwierig festzustellen sein.

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