Rn. 358

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

§ 3 Nr 10 S 2 EStG bezieht sich auf Einnahmen, die nicht auf Leistungen des Sozialleistungsträgers beruhen. Gemeint sind damit insbesondere die Selbstzahlungen der behinderten/von Behinderung bedrohten Menschen (BT-Drucks 16/11108, 14), etwa aus bezogenem Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (§ 37 SGB XI), sofern nicht § 3 Nr 36 EStG eingreift. Gastfamilien, die ihre Einnahmen ganz oder überwiegend aus solchen Selbstzahlungen generieren, sollen damit gleichgestellt werden (BT-Drucks 16/11108, 14).

 

Rn. 359

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Demzufolge fallen Einnahmen für Pflegeleistungen an Selbstzahler, die auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (s § 21a SGB I) beruhen, nicht unter S 2 des § 3 Nr 10 EStG, sondern unter S 1 (BT-Drucks 16/11108, 14).

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