Rn. 209

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

§ 3 Nr 5 EStG aF enthielt ebenfalls eine abschließende Aufzählung der steuerfreien Bezüge:

 
Kurzbeschreibung des steuerfreien Bezugs Rechtsgrundlage: § 3 Nr 5 EStG aF
Geld- und Sachbezüge, die Wehrpflichtige während des Wehrdienstes nach § 4 WPflG erhielten Buchst a
Geld- und Sachbezüge, die Zivildienstleistende nach § 35 ZDG erhielten Buchst b
der nach § 2 Abs 1 WehrsoldG an Soldaten iSd § 1 Abs 1 WehrsoldG gezahlte Wehrsold Buchst c
die an Reservistinnen/Reservisten der Bundeswehr iSd § 1 Reservistinnen-/ReservistenG nach dem WehrsoldG gezahlten Bezüge Buchst d
die Heilfürsorge, die Soldaten nach § 6 WehrsoldG und Zivildienstleistende nach § 35 ZDG erhielten Buchst e
das an Personen, die einen § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG genannten Freiwilligendienst leisteten, gezahlte Taschengeld oder eine vergleichbare Geldleistung Buchst f

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