Rn. 209
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
§ 3 Nr 5 EStG aF enthielt ebenfalls eine abschließende Aufzählung der steuerfreien Bezüge:
Kurzbeschreibung des steuerfreien Bezugs | Rechtsgrundlage: § 3 Nr 5 EStG aF |
---|---|
Geld- und Sachbezüge, die Wehrpflichtige während des Wehrdienstes nach § 4 WPflG erhielten | Buchst a |
Geld- und Sachbezüge, die Zivildienstleistende nach § 35 ZDG erhielten | Buchst b |
der nach § 2 Abs 1 WehrsoldG an Soldaten iSd § 1 Abs 1 WehrsoldG gezahlte Wehrsold | Buchst c |
die an Reservistinnen/Reservisten der Bundeswehr iSd § 1 Reservistinnen-/ReservistenG nach dem WehrsoldG gezahlten Bezüge | Buchst d |
die Heilfürsorge, die Soldaten nach § 6 WehrsoldG und Zivildienstleistende nach § 35 ZDG erhielten | Buchst e |
das an Personen, die einen § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG genannten Freiwilligendienst leisteten, gezahlte Taschengeld oder eine vergleichbare Geldleistung | Buchst f |
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