Rn. 1623
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
(1) | § 3 Nr 43 EStG und § 3 Nr 20 EStG sind jeweils nebeneinander anwendbar, sofern die jeweiligen Tatbestandsmerkmale zutreffen. |
(2) | Gegenüber § 3 Nr 11 ist § 3 Nr 43 EStG lex specialis. |
Rn. 1624–1639
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
vorläufig frei
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