Rn. 180

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Hinter § 3 Nr 4 EStG steht folgende Überlegung: Die Besteuerung der in § 3 Nr 4 Buchst ad EStG genannten Sachbezüge wäre nur unter großen Schwierigkeiten durchzuführen. Außerdem würde es sich überwiegend um Aufwand handeln, der als WK oder als außergewöhnliche Belastung abziehbar wäre.

 

Rn. 180a

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

§ 3 Nr 4 EStG ist teils konstitutiv, teils deklaratorisch. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen mE nicht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge