Rn. 267

Stand: EL 164 – ET: 04/2023

Umwandlung ist jeder Rechtsvorgang, der zu einer Übertragung der Betriebsstätte auf eine (ausländische) KapGes ohne Veräußerung führt. Der Begriff Umwandlung ist untechnisch und nicht etwa nur beschränkt auf die im UmwG oder UmwStG normierten Vorgänge zu verstehen (R 2a Abs 5 EStR 2012). Erfasst werden sollen alle Sachverhalte, bei denen eine Betriebsstätte in einer KapGes aufgeht und sie ihre Zuordnung zum Stammhaus verliert.

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