Rn. 154

Stand: EL 164 – ET: 04/2023

Bodenschätze sind selbstständig abnutzbare WG, die aus dem Boden gewonnen werden. Neben der eigentlichen Gewinnung, dh der Förderung, ist auch die Vorbereitung der Ausbeutung begünstigt. Nicht begünstigt nach dieser Vorschrift sind sonstige selbstständige gewerbliche Leistungen im Zusammenhang mit der Bodenschatzgewinnung.

 

Rn. 155–157

Stand: EL 164 – ET: 04/2023

vorläufig frei

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