Rn. 177

Stand: EL 173 – ET: 06/2024

Händigt der Berater dem steuerlich unerfahrenen StPfl lediglich eine komprimierte ESt-Erklärung zur Prüfung aus, ohne den für die Abgabe einer vollständigen Steuererklärung maßgebenden Sachverhalt zu ermitteln, steht einer nachträglichen Berücksichtigung des Entlastungsbetrags nach § 173 Abs 1 Nr 2 AO das grobe Verschulden des Beraters am nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen, die Voraussetzung für die Gewährung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende sind, entgegen, BFH vom 16.05.2013, III R 12/12, BStBl II 2016, 512. Ohne Bedeutung ist dabei, dass der Ausdruck der komprimierten Steuererklärung unter Verwendung des Programms "Elster" erfolgt ist.

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