Rn. 34

Stand: EL 166 – ET: 08/2023

Stellt sich heraus, dass sich Änderungen zu bereits gemeldeten Bezugsdaten, Vorzeiträumen, Beitragsdaten oder zum Leistungsbetrag ergeben haben, ist eine Berichtigungsmeldung an die zentrale Stelle zu übermitteln. Diese hat ihrerseits die an die FinBeh weitergeleiteten Mitteilungen zu korrigieren. Falls Änderungen an den der Identifizierung der Datensätze dienenden Schlüsselfeldern vorgenommen werden müssen oder die Grundlage der Meldungen entfallen ist, sind die Rentenbezugsmitteilungen zu stornieren und anschließend korrigierte neue Mitteilung zu übermitteln (vgl BMF vom 07.12.2011, BStBl I 2011, 1223 Rz 99 ff und BMF vom 24.07.2013, BStBl I 2013, 1022 Rz 188 idF des BMF vom 13.01.2014, BStBl I 2014, 97).

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