Rn. 226
Stand: EL 162 – ET: 12/2022
Ausbeuten sind Gewinnanteile, die auf Kuxe und auf Anteile an anderen bergbautreibenden Vereinigungen, die die Rechte einer juristischen Person haben, entfallen. Der Begriff "Kuxe" wurde durch das StSenkG v 23.10.2000 (BGBl I 2000,1433) aus dem Wortlaut des § 20 Abs 1 Nr 1 EStG herausgenommen. Nach § 163 BundesBergG (BGBl I 1980, 1310) wurden noch bestehende bergrechtliche Gewerkschaften mit Ablauf des 01.01.1986 bis auf wenige Ausnahmen aufgelöst.
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