Rn. 1596

Stand: EL 171 – ET: 02/2024

Der Sparer-Pauschbetrag wurde durch das UntStRefG 2008 vom 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912 grundlegend modifiziert. Die Neuregelung gilt für VZ ab dem 01.01.2009. Die Freistellung von KapErtr wurde zuvor durch den Sparerfreibetrag (zuletzt iHv EUR 750 bzw EUR 1 500) und einen WK-Pauschbetrag (zuletzt iHv EUR 51 bzw EUR 102) vorgenommen. Diese Beträge wurden in der Vergangenheit mehrfach geändert (hinsichtlich einer Auflistung der Beträge ab 1975 s Schmidt in Kirchhof/Kulosa/Ratschow, § 20 EStG Rz 1476 (01.03.2022).

 

Rn. 1597–1599

Stand: EL 171 – ET: 02/2024

vorläufig frei

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