Rn. 29

Stand: EL 159 – ET: 08/2022

In den letzten Jahrzehnten hat es zahlreiche Versuche gegeben, einen neuen einheitlichen steuerlichen Einkommensbegriff zu entwickeln (s Lindberg in Frotscher/Geurts, § 2 EStG Rz 37, Stand 13.03.2019). Zu nennen ist insbesondere die sog Markteinkommenstheorie, entwickelt von Ruppe (Möglichkeiten und Grenzen der Übertragung von Einkunftsquellen in Tipke (Hrsg), Übertragung von Einkunftsquellen im Steuerrecht, 1979, 7ff) im Anschluss an Neumark. Sie sieht in dem Einkommen das Ergebnis einer entgeltlichen Verwertung von Leistungen (WG oder Dienstleistungen) am Markt. Damit schließt sie den nicht am Markt erwirtschafteten Vermögenszuwachs (zB durch Schenkung, Erwerb von Todes wegen, Lotteriegewinn, staatliche Transferleistungen) aus. Der große Vorteil dieser Theorie besteht darin, dass sie ein einheitliches Kriterium geben kann, um zwischen einkommensrelevanten und nicht einkommensrelevanten Vermögenszuwächsen zu unterscheiden. Einkommen soll nur der im Rahmen einer auf Gewinn gerichteten Erwerbstätigkeit erwirtschaftete Vermögenszuwachs sein. Dieses Kriterium wird zwar kaum allen Nuancen des Einkommensbegriffs des EStG gerecht, es erfasst jedoch wichtige Grundzüge. Der BFH BStBl II 1995, 47 hat bspw, um die Abschichtung des Zins- vom bloß vermögensumschichtenden Tilgungsanteil bei dauernden Lasten zu begründen, auf diese Theorie abgestellt. Zur Markteinkommenstheorie s auch Wittmann, StuW 1993, 35.

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