Rn. 53
Stand: EL 159 – ET: 08/2022
Der Einkünftekatalog soll abgrenzen zwischen:
Einkommenssphäre | Vermögenssphäre |
steuerlich relevant | steuerlich nicht relevant |
Rn. 53a
Stand: EL 159 – ET: 08/2022
Der Einkünftekatalog ist abschließend. Trotz der Bezeichnung der siebten Einkunftsart als "sonstige Einkünfte" (§ 2 Abs 1 Nr 7 EStG) bildet sie keinen (allgemeinen) Auffangtatbestand. Zur Subsidiarität innerhalb des § 22 EStG s § 22 Rn 3f (Mues).
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