Rn. 53

Stand: EL 159 – ET: 08/2022

Der Einkünftekatalog soll abgrenzen zwischen:

 
Einkommenssphäre Vermögenssphäre
steuerlich relevant steuerlich nicht relevant
 

Rn. 53a

Stand: EL 159 – ET: 08/2022

Der Einkünftekatalog ist abschließend. Trotz der Bezeichnung der siebten Einkunftsart als "sonstige Einkünfte" (§ 2 Abs 1 Nr 7 EStG) bildet sie keinen (allgemeinen) Auffangtatbestand. Zur Subsidiarität innerhalb des § 22 EStG§ 22 Rn 3f (Mues).

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