Rn. 14

Stand: EL 159 – ET: 08/2022

Das Einkommen bezeichnet im EStG den Gegenstand und Grund der Besteuerung. Orientiert man sich an diesen Funktionen des Einkommensbegriffs, so ergeben sich wichtige, nachfolgende Begriffsmerkmale (s auch die Erläuterung des Einkommensbegriffs durch Beschreibung von vier Strukturelementen):

  • Einnahmen,
  • Ausgaben,
  • Saldierung,
  • Rechnungsperiode.

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