Rn. 38

Stand: EL 159 – ET: 08/2022

Der Nettovermögenszufluss ist das Ergebnis einer Rechnung, die miteinander zusammenhängende Vermögensmehrungen und -minderungen saldiert (Nettoprinzip, s Rn 16a). Das Ergebnis der Saldierung wird wie folgt genannt:

 

Rn. 39

Stand: EL 159 – ET: 08/2022

Das Ergebnis der Nettorechnung kann positiv oder negativ ausfallen. Im Negativfall spricht das Gesetz von "Einkünften", von "negativen Einkünften" (§ 2a EStG) oder von "Verlust" (§ 10d EStG). Auch für negative Zahlen werden die Ausdrücke "Gewinn" oder "Überschuss" verwendet. Gelegentlich kommt stattdessen auch die Bezeichnung "Fehlbetrag" oder "Unterschuss" vor. Das (objektive) Nettoprinzip ist nicht voll verwirklicht (vgl zB § 4 Abs 5 EStG, s Rn 1616g). Von Verfassungs wegen ist der Gesetzgeber dazu jedoch nicht verpflichtet, s Rn 16ff. Zum subjektiven Nettoprinzip s Rn 33, 307, 329.

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