Rn. 420
Stand: EL 167 – ET: 09/2023
Sofern ArbN es nicht bei der im LSt-Abzugsverfahren erhobenen Steuer belassen, ermitteln sie die Einkünfte gemäß § 2 Abs 2 Nr 2 EStG durch Vergleich der Einnahmen mit den WK, dh durch Überschussrechnung. Es bedarf grundsätzlich nur einer Überschussrechnung, auch wenn der StPfl in mehreren Dienstverhältnissen tätig ist oder war, Offerhaus, Anmerkung zu BFH BStBl II 1980, 348. IRd ESt-Veranlagung werden Einnahmen aus einem gleichzeitigen 2. Dienstverhältnis, das grundsätzlich dem Abzug nach LSt-Klasse VI unterliegt, gesondert erfasst; auch s § 38b Rn 22f (Mues).
Rn. 421
Stand: EL 167 – ET: 09/2023
Der Abzug von WK entfällt bei pauschal versteuerten Bezügen, s § 40a Rn 26 (Faltermann).
Rn. 422
Stand: EL 167 – ET: 09/2023
vorläufig frei
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen