Rn. 164

Stand: EL 156 – ET: 02/2022

Seit jeher – abweichend von der Verkehrsanschauung und der auf wissenschaftlicher Grundlage ausgeübten beratenden und überwachenden Tätigkeit – werden Apotheker steuerlich als nicht freiberuflich, da untrennbar kaufmännisch tätig, behandelt (BFH BStBl II 1979, 414; 1979, 574; BFH/NV 1998, 706; ebenfalls FinVerw BB 1995, 1886; Nichtannahmebeschluss des BVerfG DStRE 1998, 549).

 

Rn. 165–169

Stand: EL 156 – ET: 02/2022

vorläufig frei

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge