Rn. 164
Stand: EL 156 – ET: 02/2022
Seit jeher – abweichend von der Verkehrsanschauung und der auf wissenschaftlicher Grundlage ausgeübten beratenden und überwachenden Tätigkeit – werden Apotheker steuerlich als nicht freiberuflich, da untrennbar kaufmännisch tätig, behandelt (BFH BStBl II 1979, 414; 1979, 574; BFH/NV 1998, 706; ebenfalls FinVerw BB 1995, 1886; Nichtannahmebeschluss des BVerfG DStRE 1998, 549).
Rn. 165–169
Stand: EL 156 – ET: 02/2022
vorläufig frei
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