Rn. 42
Stand: EL 156 – ET: 02/2022
Die ehrenamtliche Tätigkeit in Berufs- und Standesorganisationen ist im Allg selbstständig. StB und Steuerbevollmächtigte üben als Vorstandsmitglieder ihrer Kammern sowie als Mitglieder der Prüfungs- und Zulassungsausschüsse eine selbstständige Tätigkeit aus. Die Vergütungen dafür (Aufwandsentschädigung, Sitzungsgelder, Auslagenersatz) sind BE im Rahmen ihrer hauptberuflichen Einkünfte, jedenfalls nach § 24 Nr 1 Buchst a EStG (vgl BFH BStBl II 1984, 580; 1986, 373; 1988, 615).
Rn. 43
Stand: EL 156 – ET: 02/2022
vorläufig frei
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