Rn. 42

Stand: EL 156 – ET: 02/2022

Die ehrenamtliche Tätigkeit in Berufs- und Standesorganisationen ist im Allg selbstständig. StB und Steuerbevollmächtigte üben als Vorstandsmitglieder ihrer Kammern sowie als Mitglieder der Prüfungs- und Zulassungsausschüsse eine selbstständige Tätigkeit aus. Die Vergütungen dafür (Aufwandsentschädigung, Sitzungsgelder, Auslagenersatz) sind BE im Rahmen ihrer hauptberuflichen Einkünfte, jedenfalls nach § 24 Nr 1 Buchst a EStG (vgl BFH BStBl II 1984, 580; 1986, 373; 1988, 615).

 

Rn. 43

Stand: EL 156 – ET: 02/2022

vorläufig frei

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge