Rn. 1001

Stand: EL 148 – ET: 12/2020

Das deutsche Besteuerungsrecht kann beschränkt oder ausgeschlossen werden

  • einerseits durch eine Änderung der tatsächlichen Zuordnung zu einem ausländischen BV und
  • andererseits durch Rechtsvorgänge.

Erstere kann der StPfl idR mitgestalten, Letztere liegen außerhalb seines Einflussbereichs. Der Gesetzeswortlaut macht zwischen beiden Alternativen keinen Unterschied.

 

Rn. 1002

Stand: EL 148 – ET: 12/2020

In der früheren Rspr wurde der Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts durch eine Änderung der tatsächlichen Zuordnung vor allem darin gesehen, dass WG des BV in ein ausländisches Besteuerungsrecht verlagert wurden. Aufgrund der eingeschränkten Möglichkeit, ausländische Betriebstättengewinne zu besteuern, sei es, weil das anwendbare DBA ausländische Betriebstätteneinkünfte freistellte oder diese dem Anrechnungsverfahren unterwarf, sei es, dass auch ohne DBA die ausländische Steuer nach § 34c EStG auf die deutsche ESt angerecht wurde, sah der BFH noch unter Anwendung des finalen Betriebsaufgabebegriffs in einem solchen Vorgang eine Betriebsaufgabe, um die bei Verlagerung der betrieblichen Einheit bestehenden stillen Reserven (einmalig) besteuern zu können.

 

Rn. 1003

Stand: EL 148 – ET: 12/2020

Nach Aufgabe dieser Rspr ist aufgrund des Verweises auf § 4 Abs 1 S 4 EStG nunmehr gesetzlich definiert, dass eine Einschränkung des deutschen Besteuerungsrechts in jedem Fall vorliegt, wenn ein bisher einer inländischen Betriebsstätte des StPfl zuzuordnendes WG einer ausländischen Betriebsstätte zuzuordnen ist. Auf die Frage, ob zB aufgrund geltender DBA tatsächlich das deutsche Besteuerungsrecht ausgeschlossen ist, kommt es nicht an, im Ergebnis stellt diese Regelung somit uU eine Fiktion dar. Durch Rechtsvorgänge kann das Besteuerungsrecht ausgeschlossen werden, wenn ein DBA abgeschlossen wird, dass ein bestehendes Besteuerungsrecht einschränkt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge