Rn. 2642

Stand: EL 165 – ET: 06/2023

Erbprätendent ist derjenige, der behauptet, Erbe zu sein. Die Behauptung kann zutreffend sein, dann ist der Prätendent wie ein Erbe zu behandeln. Ist die Behauptung unzutreffend, entsprechen die steuerlichen Konsequenzen denjenigen beim Scheinerben, s Rn 2624.

 

Rn. 2643–2680

Stand: EL 165 – ET: 06/2023

vorläufig frei

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