Rn. 2642
Stand: EL 165 – ET: 06/2023
Erbprätendent ist derjenige, der behauptet, Erbe zu sein. Die Behauptung kann zutreffend sein, dann ist der Prätendent wie ein Erbe zu behandeln. Ist die Behauptung unzutreffend, entsprechen die steuerlichen Konsequenzen denjenigen beim Scheinerben, s Rn 2624.
Rn. 2643–2680
Stand: EL 165 – ET: 06/2023
vorläufig frei
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen