Rn. 158
Stand: EL 144 – ET: 07/2020
Hier entscheidet nach Ansicht der FinVerw (BMF v 17.07.2007, BStBl I 2007, 542 Tz 17) die Summe der geleisteten Teilbeträge, soweit sie in der Anfangsphase zu leisten sind. Für den Begriff der "Anfangsphase" s Rn 138f.
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