Rn. 230

Stand: EL 172 – ET: 04/2024

Mit Wirkung zum 02.04.1984 wurde allen Landwirten, die in den Kj 1981–1983 Milch produzierten und abgeliefert haben, Milchlieferrechte zugeteilt (Milch-GarantiemengenVO – MGVO – vom 25.05.1984, BGBl I 1984, 720). Mit Wirkung ab 25.09.1993 wurde die MGVO dahingehend geändert, als danach ab diesem Zeitpunkt die Milchreferenzmenge auch ohne gleichzeitige Übertragung des dazugehörigen Grund und Bodens entgeltlich veräußert oder verpachtet werden konnte. Die MGVO wurde mit Wirkung ab 01.04.2000 durch die MilchabgabenVO vom 12.01.2000, BGBl I 2000, 27 abgelöst, die wiederum durch die MilchquotenVO vom 04.03.2008, BGBl I 2008, 359 mit Wirkung ab 01.04.2008 ersetzt wurde. Mit VO EG 1788/03 vom 29.09.2003 wurde festgelegt, dass die Milchmarktordnungsregelungen zum 31.03.2015 auslaufen (im Einzelnen s BMF vom 25.11.2014, BStBl I 2014, 1503 Rz 2).

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