Rn. 148

Stand: EL 158 – ET: 06/2022

Werden in einem luf Betrieb vorhandene Maschinen und Arbeitskräfte nicht (vollständig) ausgenutzt, ist es betriebswirtschaftlich sinnvoll und zur Ergänzung des Betriebseinkommens häufig notwendig, diese Kostenfaktoren durch entgeltliche Nutzung für Dritte zu mindern. Die Formen der Nutzung von Maschinen und Arbeitskräften für Dritte können im Einzelnen sehr unterschiedlich sein; die nutzbringende Verwendung kann einmal dergestalt erfolgen, dass entweder die Maschinen und/oder Arbeitskräfte allein gegen Entgelt dem Dritten zur Nutzung überlassen (vermietet) werden oder zum anderen insoweit, als der Landwirt mit seinen Maschinen gegenüber dem Dritten unter gleichzeitigem Arbeitseinsatz eine Dienstleistung erbringt (lohnunternehmerische Tätigkeit).

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