Jestädt, Erbschaftsteuerzahlungen im voraus auf den Jahreswert nach § 23 ErbStG als dauernde Last?, DStR 1993, 1620;
Söffing, Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Nichtabziehbarkeit von Nachforderungszinsen nach § 233a AO, BB 2002, 1456;
Eggesiecker/Ellerbeck, Zinsen auf Steuern – Guthabenzinsen versteuern, Schuldzinsen nicht absetzen?, BB 2004, 745;
von Wedelstädt, Die Änderungen der AO durch das JStG 2007, DB 2006, 2715;
Paus, Können Nachzahlungszinsen zur ESt zu den BA oder WK gehören?, FR 2007, 1055;
Brete, Nichtabziehbarkeit von Nachzahlungszinsen gemäß § 10 Nr 2 KStG – verfassungswidrig?!, DStZ 2009, 692;
Roth, Steuerliche Absetzbarkeit des Strafzuschlags iSd § 398a Nr 2 AO?, DStR 2011, 1410;
Thiemann, Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen nach § 233a AO, FR 2012, 673;
Balliet, Besteuerung von Erstattungszinsen, DStZ 2012, 436;
Horst, Pro Memoria: Umsatzsteuerzahlungen aufgrund von Entnahmen sind nicht abziehbar, BB 2017, 2143.
Verwaltungsanweisungen:
BMF v 05.06.2014, BStBl I 2014, 896, Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen.
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