Wewers, StÄndG 1992: Die Änderungen bei der steuerlichen Förderung des Wohneigentums und der Instandsetzung und Instandhaltung von Kulturgütern (Teil II: §§ 10g und 10h EStG und sonstige Änderungen), DB 1992, 753;

Stuhrmann, Steuervergünstigung für weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und sonstige Kulturgüter, DStR 1992, 534;

Kleeberg, Die Kulturförderung mittels der §§ 7i, 10f, 10g und 11b EStG, FR 1997, 174;

Bajohr, Die finanzielle Förderung der Denkmalpflege in Deutschland, BauR 2003, 1147;

Nacke, Die steuerliche Förderung von Baudenkmälern optimal ausnutzen, GStB 2008, 160;

Paus, Steuerliche Hilfen für Baudenkmale, EStB 2009, 239;

Axer, Das Koch/Steinbrück-Papier vor dem BVerfG, DStR 2010, 1807,

Klein, Aktuelle Zweifelsfragen der Steuerbegünstigung von Baudenkmälern, DStR 2016, 1399;

Heuer/von Cube, Die steuerliche Behandlung von Kunstsammlungen im Licht der jüngsten BFH-Rspr, DStR 2017, 129.

Verwaltungsanweisungen:

BMF vom 04.06.2015, BStBl I 2015, 506 (Übersicht über die zuständigen Bescheinigungsbehörden bei Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung für Baudenkmale oder schutzwürdige Kulturgüter);

BMF vom 21.02.2019, BStBl I 2019, 211 (Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (§§ 7h, 7i, 10f, 10g, 11a, 11b EStG); Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien – Stand Februar 2019);

BMF vom 21.1.2020, BStBl I 2020, 169 (Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien – Stand Januar 2020);

BMF vom 14.10.2021, BStBl I 2021, 1806 (Verzicht auf die vorherige Abstimmung mit der nach Landesrecht bestimmten Stelle bei Baumaßnahmen zur Beseitigung der durch die Flutkatastrophe vom Juli 2021 in mehreren deutschen Regionen entstandenen Schäden an Baudenkmalen);

R 10g EStR 2012;

H 10g EStH 2022.

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