Rn. 10

Stand: EL 149 – ET: 02/2021

Der SA-Pauschbetrag nach § 10c S 1 EStG wird zur Abgeltung sämtlicher der in §§ 1010b EStG geregelten SA mit Ausnahme der Vorsorgeaufwendungen gewährt:

 

Rn. 11

Stand: EL 149 – ET: 02/2021

vorläufig frei

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge