Wird der Kaufpreis in Raten gezahlt, so sind die einzelnen Kaufpreisraten in einen Tilgungs- und Zinsanteil aufzuteilen; dies gilt auch dann, wenn keine Verzinsung im Kaufvertrag vereinbart wurde. Der Käufer kann dann den Zinsanteil der einzelnen Kaufpreisraten als WK bei den Einkünften aus VuV berücksichtigen.

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