BMF, 4.10.1995, IV B 2 - S 2242 - 23/95

Bezug: Sitzung ESt IV/95 zu TOP 11

Mit Urteil vom 19. April 1994 - VIII R 2/93 - (BStBl 1995 II S. 705) hat der BFH entschieden, daß bei Liquidation einer Kapitalgesellschaft der durch die Auskehrung des Vermögens der Gesellschaft bei ihrem Alleingesellschafter entstandene Gewinn in vollem Umfang nach §§ 16, 34 EStG steuerbegünstigt ist. Er weicht damit von der bisherigen Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben vom 17. Juli 1991 - BStBl I S. 767) ab, wonach der Veräußerungsgewinn entsprechend der Regelung in § 17 Abs. 4 Satz 2 EStG aufzuteilen ist.

Zur Frage der Anwendung des o. g. BFH-Urteils nehme ich unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:

Das BFH-Urteil vom 19. April 1994 (BStBl 1995 II S. 705) ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Das BMF-Schreiben vom 17. Juli 1991 (BStBl I S. 767) wird ersatzlos aufgehoben.

 

Normenkette

EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1

EStG § 17 Abs. 4

 

Fundstellen

BStBl I, 1995, 629

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