Hier ist der Gewinnanteil aus einer Beteiligung an einer selbstständig tätigen Gesellschaft bzw. Gemeinschaft einzutragen, allerdings nur insoweit, als die Beteiligung nicht zu einem inländischen Betrieb gehört. In diesem Fall sind die Ergebnisse aus der Beteiligung in dem Betrag in Zeile 9 enthalten. Der in Zeile 10 einzutragende Betrag ist der gesonderten Feststellung zu entnehmen. Hierzu wird auf die Ausführungen zu Zeile 9 verwiesen.

Einkünfte aus Kapitalvermögen

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