In Zeile 33 ist von dem Betrag in Zeile 32 der Betrag abzuziehen, in dessen Höhe der fortführungsgebundene Zinsvortrag genutzt wird. Es ist die Summe aus Zeile 24 (Nutzung im laufenden Geschäftsbetrieb) und Zeile 26 (Nutzung bei Sanierung) zu bilden. Ein fortführungsgebundener Zinsvortrag ist vor anderen Zinsvorträgen zu verrechnen. Da nur maximal der bestehende fortführungsgebundene Zinsvortrag genutzt werden kann, kann der Betrag in Zeile 33 nicht höher als der Betrag sein, der sich aus Zeile 28 (fortführungsgebundener Zinsvortrag zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres) abzüglich Zeile 29 (Untergang durch ein schädliches Ereignis) und abzüglich Zeile 31 (Untergang im Rahmen der Berechnung des Zinsvortrags) zusammensetzt.

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