In dieser Zeile sind die Zinserträge des laufenden Wirtschaftsjahrs zu erfassen.[1]

Im Fall der Organschaft sind nur die Zinserträge des Organträgers einzutragen. Die Zinserträge der Organgesellschaften werden in Zeile 15 erfasst. Auch hier sind an sich Zinserträge innerhalb des Organkreises nicht zu berücksichtigen, da der Organkreis für die Zinsschranke als "ein" Betrieb gilt. Auch hier sehen aber die Hinweise zum Ausfüllen der Körperschaftsteuererklärungsvordrucke (S. 459 unter Nr. 1) vor, dass die Zinserträge zu berücksichtigen sind. Im Ergebnis dürften sie sich jedoch mit den entsprechenden Zinsaufwendungen saldieren (Zeile 11).

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