In dieser Zeile sind die bei der sanierten Personengesellschaft angefallenen Betriebsvermögensminderungen und Betriebsausgaben von dem Sanierungsertrag der Mitunternehmerschaft anteilig abzuziehen, die mit dem Sanierungsertrag in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Es handelt sich um den der Zeile 2 entsprechenden Betrag.

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