Diese Zeile nimmt die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Grundstücken auf. Begünstigt ist der Verkauf von Grundstücken, soweit die Verwaltung dieser Grundstücke nach Zeile 3 begünstigt war. Der Verkauf ist nicht begünstigt, soweit es sich um nicht begünstigte Grundstücke handelt oder ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt.

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