In diesen Zeilen sind die Korrekturen zusammenzufassen, um die das dem Gesellschafter der Organträger-Personengesellschaft zuzurechnende Einkommen zu korrigieren ist. Aus dem Einkommen auszuscheidende Beträge sind abzuziehen, dem Einkommen hinzuzurechnende Beträge sind zu addieren. Der sich ergebende Betrag ist vorzeichengerecht einzutragen, d. h. negative Beträge (Verminderung des Einkommens) sind mit Minuszeichen einzutragen.

In Zeile 7 sind die Korrekturbeträge einzutragen, soweit der Gesellschafter der Personengesellschaft, der als Organträger behandelt wird, der Körperschaftsteuer unterliegt. Zeile 8 erfasst die Korrekturbeträge, soweit der Gesellschafter (Organträger) der Einkommensteuer unterliegt.

Die Korrekturbeträge sind nach den gleichen Grundsätzen zu ermitteln wie die entsprechenden Beträge in den Zeilen 14, 14a der Anlage OT. Zu Einzelheiten vgl. daher Erl. zu den genannten Zeilen der Anlage OT.

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