Diese Zeilen enthalten die Angabe des Körperschaftsteuersubjekts (Steuerpflichtigen), der Straßen- und Postfachadresse, der Telefonnummer und der E-Mail- und Internetadresse. Körperschaftsteuersubjekt ist jedes körperschaftlich organisierte Gebilde, das nach § 1 Abs. 1 KStG selbstständig der Körperschaftsteuer unterliegt, auch wenn keine Rechtsfähigkeit besteht. Körperschaftsteuersubjekte werden in den Vordrucken vereinfacht als "Körperschaften" bezeichnet. Hierunter fallen auch nichtrechtsfähige Stiftungen und Anstalten, Zweckvermögen und Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

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