Diese Zeile enthält Angaben, die zur Berechnung des Zuwendungshöchstbetrags erforderlich sind. Im Erhebungszeitraum 2019 abzugsfähig sind Zuwendungen in Höhe von 20 % des Gewinns aus Gewerbebetrieb, erhöht um die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 9 GewStG, oder 4 ‰ der Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter des Wirtschaftsjahrs. Die Summe der Umsätze und Löhne und Gehälter ist in Zeile 77 einzutragen, wenn der Höchstbetrag nicht nach dem Gewinn aus Gewerbebetrieb berechnet werden soll. Der Gewinn aus Gewerbebetrieb ergibt sich aus Zeile 33, die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 9 GewStG aus Zeile 57, sodass für die Errechnung dieses Höchstbetrags keine Angaben gemacht zu werden brauchen. Da sich die Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter aus keiner anderen Zeile ergibt, ist sie zur Errechnung des alternativen Höchstbetrags in Zeile 77 einzutragen.

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