Ist die Körperschaft an einer Personengesellschaft beteiligt, ist für die Höchstbetragsberechnung nicht nur die Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter der Körperschaft zu berücksichtigen, sondern auch der Anteil an Umsätzen, Löhnen und Gehältern der Personengesellschaft, der auf die Körperschaft aus der Stellung als Mitunternehmerin der Personengesellschaft entfällt (R 10b.3 Abs. 1 Satz 2 EStR). Dieser anteilige Betrag ist in Zeile 11 einzutragen. Die Bemessungsgrundlage für den Höchstbetrag für den Spendenabzug ergibt sich dann aus der Summe der Zeilen 10 und 11.

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