In dieser Zeile ist der Gewerbeverlust des laufenden Erhebungszeitraums hinzuzurechnen, der infolge einer Abspaltung unabziehbar wird, soweit er auf die jeweilige Sparte entfällt. Die Zeile ist nur von dem übertragenden Rechtsträger auszufüllen. Der Betrag ist aus Zeile 92 des Vordrucks GewSt 1 A zu entnehmen.
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