16.1 Vor Zeilen 92–113

Die Zeilen 92–113 nehmen die Folgen einer Verschmelzung oder Spaltung bei der übertragenden Körperschaft auf. Im Formular wird zwischen der Abspaltung (Zeilen 93–109) einerseits sowie Formwechsel in eine Personengesellschaft, Verschmelzung und Aufspaltung (Zeilen 110–113) andererseits differenziert. Beide Fälle unterscheiden sich dadurch, dass die übertragende Körperschaft bei der Abspaltung bestehen bleibt, also weiterhin ein Eigenkapital haben muss und ein steuerliches Einlagekonto bzw. einen Sonderausweis haben kann, während sie bei der Verschmelzung und Aufspaltung erlischt und daher weder ein Eigenkapital noch ein steuerliches Einlagekonto noch ein Sonderausweis mehr bestehen kann (zur Behandlung dieser Vorgänge bei der übernehmenden Körperschaft Zeilen 67–81).

Handelt es sich um eine Vermögensübertragung auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person oder um einen Formwechsel der Körperschaft in eine Personengesellschaft, sind zusätzliche Angaben in den Zeilen 138–143 bzw. Zeilen 144–148 zu machen.

16.2 Zeile 92

Diese Zeile weist als Zwischensumme den Bestand des Sonderausweises aus.

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