Hier sind Umsatzerlöse aus anderen Lieferungen und Leistungen zuzuordnen. Beispiele sind Einnahmen aus Kostenerstattungen der Mieter für von fremden Handwerkern durchgeführte, den Mietern obliegende Reparaturen (begünstigt), Anzeigen Dritter in Mieterzeitschriften (nicht begünstigt) oder Entgelt für die Einräumung von Erbbaurechten (nicht begünstigt). Ebenfalls hierzu gehören Einnahmen aus dem Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen; insoweit werden die Voraussetzungen für die Begünstigung in Zeilen 32 f. abgefragt.

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