In Zeile 11 sind in- und ausländische Vermögensminderungen nach § 8b Abs. 3 Sätze 3–7 KStG einzutragen, die die Personengesellschaft bei der Veräußerung eines Betriebs oder Teilbetriebs nach § 16 EStG aus einer darin enthaltenen, in der Sonderbilanz ausgewiesenen Beteiligung erlitten hat. Darunter fallen auch Vermögensminderungen aus der Nichtrealisierung von Gesellschafterdarlehen nach § 8b Abs. 3 Sätze 4–7 KStG. Es handelt sich um Gewinnminderungen, die der Art nach auch in Zeilen 5, 9 der Anlage FE-K 2 und Zeile 7 der Anlage FE-K 1 einzutragen sind; daher wird auf die dortigen Ausführungen verwiesen.

Der Betrag ist bei Anwendung der Bruttomethode in Zeile 98 der Anlage GK einzutragen. Wird wegen § 15a EStG die Nettomethode angewandt, hat kein Übertrag in die Anlage GK zu erfolgen. Zur weiteren Behandlung gelten die Ausführungen zu Zeile 4 der Anlage FE-K 1 entsprechend. Ist der Gesellschafter, für den die Personengesellschaft das Sonderbetriebsvermögen ausweist, eine Organgesellschaft, ist der Betrag auch in Zeile 14 der Anlage OT einzutragen.

Zur Begründung gelten die Ausführungen in Zeile 4 der Anlage FE-K 1 entsprechend.

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