Auto bleibt stehen: Kleines Kuriosum am Rande. Der Gerichtshof führte aus, A habe bestätigt, "dass, wenn der betreffende Kraftfahrer am Ende der Parkdauer, für die Parkgebühren gezahlt worden seien, sein Fahrzeug nicht wieder abhole, dieses Fahrzeug mittels – gegebenenfalls mehrfach – erfolgter Inrechnungstellung der Kontrollgebühren wegen vorschriftswidrigen Parkens weiter geparkt bleibe, bis der fragliche Kraftfahrer es abhole."[19]

Auswirkungen: Das ist interessant und es stellt sich die Frage, ob das in Deutschland ebenfalls möglich wäre. In dem Fall, dass ein Autofahrer unberechtigterweise auf einem für Menschen mit eingeschränkter Mobilität reservierten Parkplatz parkt, mag man das vielleicht noch mit der mangelnden sozialen Kompetenz des Autofahrers abtun (ist man selbst auf diesen Parkplatz angewiesen, mag das aber schon anders aussehen). Stellt ein Autofahrer seinen Wagen auf dem Fahrweg des Parkplatzes ab, könnte dies schon zu umfangreicheren Komplikationen für den Betrieb des Parkplatzes insgesamt führen. Parkt der Autofahrer hingegen in einer Feuerwehrzufahrt, spricht es für einen sehr entspannten Ansatz der dänischen Sicherheitsbehörden, wenn der Wagen stehen bleiben darf und lediglich die "Kontrollgebühren" zu zahlen sind.[20]

[19] EuGH v. 20.1.2022 – C-90/20 – Apcoa Parking Danmark A/S, UR 2022, 172 Rz. 36.
[20] Sogar mehrfach – es darf eben dann mehrere Tage kein Feuer ausbrechen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge