Rz. 232
[Autor/Stand] Zur besseren Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit werden die Abweichungen und Ergänzungen zum Veranlagungsverfahren nach dem Grundsteuergesetz in Art. 7 BayGrStG zusammengefasst. Hierzu zählen z.B. Regelungen zu der ersten (und einzigen) Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge, zur Neuveranlagung, Nachveranlagung, Aufhebung und Zerlegung des Grundsteuermessbetrags sowie den damiz zusammenhängenden Anzeigepflichten bzw. -Modalitäten.
Rz. 233– 235
[Autor/Stand] Einstweilen frei.
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