Rz. 196
[Autor/Stand] Zur besseren Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit werden die Abweichungen und Ergänzungen zum Feststellungsverfahren nach dem Bewertungsgesetz in Art. 6 BayGrStG zusammengefasst. Hierzu zählen z.B. Regelungen zu der ersten (und einzigen) Hauptfeststellung der Äquivalenzbeträge, zur Feststellung von Flächen, zu Fortschreibungen, Neufeststellungen und zu Erklärungs- und Anzeigepflichten bzw. -Modalitäten.
Rz. 197– 198
[Autor/Stand] Einstweilen frei.
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