Rz. 196

[Autor/Stand] Zur besseren Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit werden die Abweichungen und Ergänzungen zum Feststellungsverfahren nach dem Bewertungsgesetz in Art. 6 BayGrStG zusammengefasst. Hierzu zählen z.B. Regelungen zu der ersten (und einzigen) Hauptfeststellung der Äquivalenzbeträge, zur Feststellung von Flächen, zu Fortschreibungen, Neufeststellungen und zu Erklärungs- und Anzeigepflichten bzw. -Modalitäten.

 

Rz. 197– 198

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Sklareck, Stand: 01.08.2023
[Autor/Stand] Autor: Sklareck, Stand: 01.08.2023

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