Ertragsteuerliche Beurteilung von Aquakultur, Hydroponik und Aquaponik sowie Agroforstwirtschaft und Agrophotovoltaik

[Ohne Titel]

RD Andreas Brunckhorst[*]

Die Land- und Forstwirtschaft steht aufgrund des wachsenden Interesses der Verbraucher am Klima-, Natur- und Umweltschutz, aber auch am Tierwohl vor Herausforderungen, um allen Zielen gerecht zu werden. Viele Verbraucher erwarten regional und nachhaltig erzeugte Produkte in hoher Qualität zu erschwinglichen Preisen. Bei alledem können neue Produktionsverfahren einen Beitrag leisten. Der vorliegende Beitrag stellt die Agrarproduktion mittels Aquakultur, Hydroponik und Aquaponik vor und erörtert, ob Einkünfte daraus zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft führen. Abschließend erfolgt ein Ausblick auf Agroforstwirtschaft und Agrophotovoltaik.

[*] RD Andreas Brunckhorst ist Referent im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt. Der Beitrag ist nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst und gibt ausschließlich die persönliche Auffassung des Autors wieder.

I. Agrarproduktion

1. Aquakultur

Aquakultur ist die kontrollierte Aufzucht von im Wasser lebenden Organismen. Das können z.B. Fische, Krebse, Schnecken oder Muscheln sein. Die Teichwirtschaft im stehenden oder fließenden Wasser ist eine traditionelle und verbreitete Art der Aquakultur. Letztere kann aber auch mit Netzgehegen in Gewässern oder im Meer erfolgen. Das kann jedoch mit einem fragwürdigen Nährstoffeintrag in die Umwelt verbunden sein.[1]

[1] BT-Drucks. 19/29585, 159.

2. Hydroponik

"Wasser statt Erde": Unter Hydroponik ist die Pflanzenzucht – z.B. Salat, Gemüse, Obst und Kräuter – im Wasser, anstatt in der Erde zu verstehen. Dabei wachsen die Pflanzen

  • meist in einer Nährlösung und
  • können wie in einem Regal in der Höhe gestapelt werden.

Das ermöglicht einen ressourcenschonenden Anbau – auch "Vertical Farming" genannt; noch dazu an Standorten, die sonst für die Landwirtschaft ungeeignet erscheinen.[2]

[2] BT-Drucks. 19/29585, 159.

3. Aquaponik

Das Wort "Aquaponik" ist eine Verknüpfung von

  • Aquakultur und
  • Hydroponik.

Produzierender wechselseitiger Kreislauf: Das Wasser aus der Fischzucht mitsamt Futterresten und Ausscheidungen der Fische dient der Bewässerung der Pflanzen. Dabei wandeln Bakterien nahezu sämtliche Futterreste und Ausscheidungen in Nährstoffe um. Die Pflanzen nehmen die Nährstoffe auf und filtern so das Wasser, welches dann gereinigt in die Fischzucht zurückfließen kann. Mithin entsteht ein Kreislauf, der sowohl Fische als auch Pflanzen erzeugt.[3]

Möglicher Beitrag zu regionaler und nachhaltiger Landwirtschaft, ...: Aquaponik könnte einen Beitrag zu einer regionalen und nachhaltigen Landwirtschaft leisten, weil der Nährstoffeintrag in die Umwelt gering ist und Ressourcen geschont werden. Sie ist auch an Standorten möglich, die sonst für die Landwirtschaft ungeeignet erscheinen.[4]

... jedoch Einsatz von Technik erforderlich: Aquaponik in einem größeren Maßstab setzt jedoch den Einsatz von Technik – wie z.B. Wasser-, Heiz-, Mess- und Regelsystemen – voraus und führt somit auch zu einem hohen Strombedarf. Sofern nicht Strom aus erneuerbaren Energien zur Verfügung steht, kann das dem Ziel einer nachhaltigen Produktion entgegenstehen.

[3] BT-Drucks. 19/29585, 159.
[4] BT-Drucks. 19/29585, 159.

II. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft?

Zu erörtern ist, ob Einkünfte aus Produktion und Verkauf von Agrarprodukten aus

  • Aquakultur,
  • Hydroponik und
  • Aquaponik

auch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft darstellen. Das sind Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG).

1. Landwirtschaft und Gartenbau

Landwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Zur klassischen Landwirtschaft gehören Ackerbau und Viehzucht. Als Boden gelten auch Substrate und Wasser (R 15.5 Abs. 1 S. 1 und 2 EStR 2012).

Gartenbau ist die Erzeugung von Pflanzen durch Bodenbewirtschaftung. Dazu gehören als gärtnerische Nutzung sowohl der Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzen- und Obstbau als auch die Baumschulen (§ 40 Abs. 2 BewG).[5] Gemüsebau ist der Anbau von Kulturpflanzen, die üblicherweise als Ganzes oder in bestimmten Teilen ohne weitere Verarbeitung der menschlichen Ernährung dienen.[6] Dazu gehört auch der Anbau von Tee-, Gewürz- und Heilkräutern.[7]

Bei der Hydroponik werden die Pflanzen unter Ausnutzung der Naturkräfte angebaut, wobei der Mensch das Pflanzenwachstum steigert, indem er ideale Bedingungen bei der Versorgung mit Licht, Wasser und Nährstoffen schafft. Die Tatsache, dass die Pflanzen

  • nicht im Boden,
  • sondern im Wasser

gezüchtet werden, ist unmaßgeblich, weil als Boden auch Substrate und Wasser gelten.

Dabei liegt Gartenbau anstatt Landwirtschaft vor, weil Gemüse und Obst angebaut werden. Die Abgrenzung ist allerdings nur bei Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG erforderlich.

Einkünfte aus der Produktion und dem Verkauf von Agrar...

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