In der Regel handelt es sich bei den Vereinbarungen zwischen der Mandantschaft und der die Steuerberatung anbietenden Person, zumindest, soweit diese Vereinbarungen schriftlich abgefasst werden, um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
Eine einzelne Klausel kann entscheidend sein
Wird nur eine einzelne Regelung oder Klausel im Vertrag individuell ausgehandelt, kann dies dazu führen, dass diese einzelne Klausel individuell vereinbart wurde, während die übrigen Klauseln ihren Charakter als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) behalten.
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