Die Einhaltung der Anti-Korruption Präventionspflicht wird von der neuen "Agence Française Anti-Corruption (AFAC)" überwacht und gewährleistet. Die AFAC, die dem Justiz- und Finanzministerium angegliedert ist, ersetzt ihren Vorgänger, den "Service Central de Prévention de la Corruption". Sie erhält ein erhöhtes Budget, mehr Personal und erweiterte Handlungskompetenzen gegenüber Unternehmen und auch öffentlichen Institutionen.

Für die Überprüfung eines Anti-Korruptions-Compliance Management Systems ist die AFAC befugt, alle Geschäftsdokumente anzufordern, eine Ermittlung vor Ort durchzuführen und alle erforderlichen Personen zu befragen.

Wenn Unternehmen die oben gelisteten Anti-Korruptions-Compliance Verpflichtungen nicht einhalten, werden von der AFAC Sanktionen verhängt. Die Sanktionen sind abgestuft: Sie reichen von einer einfachen Abmahnung bis zu Geldstrafen in Höhe von 200.000 EUR für Geschäftsführer und bis zu 1 Mio EUR für Unternehmen. Da der Verstoß auf Kosten des Unternehmens von der AFAC veröffentlicht werden kann, drohen zudem Reputationsschäden. Wenn das Unternehmen die Zusatzstrafe zur Einführung eines Anti-Korruptions-Compliance Systems nicht erfüllt, drohen den Vertretern des Unternehmens Gefängnisstrafen von bis zu 2 Jahren und/oder Geldstrafen in Höhe von 30.000 EUR.

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