Rz. 393
[Autor/Stand] Ist ein vorläufiges Sicherungsermittlungsverfahren unterblieben, so ist nach neuer Rechtslage, abgesehen von den zuvor angesprochenen Ausnahmen, im Urteil über die Einziehung zu entscheiden. Zum Zeitpunkt der Verurteilung ist im Rahmen der Verurteilung wegen Steuerhinterziehung oder wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmerentgelt entscheidend, dass die Schadenshöhe exakt festgestellt wird. Insofern ist festzuhalten, dass eine Schätzung des Schadens, wie dies nach alter Rechtslage noch möglich war, nunmehr unzulässig ist. Reichen die vorhandenen gesicherten Werte nicht aus, die Ansprüche auszugleichen, hat die Staatsanwaltschaft ein Antragsrecht auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 111i Abs. 2 StPO).
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